EU-Führerschein

EU-Führerschein gilt nicht bei einer Sperrfrist in Deutschland Wie ist die Rechtslage bei Personen, die zwar einen deutschen Wohnsitz haben, aber einen ausländischen EU-Führerschein besitzen? Zunächst ist hier entscheidend, ob die betroffene Person in Deutschland einer Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis unterliegt oder nicht. Hat eine Person einen Führerschein in einem anderen EU-Land erhalten, obwohl noch eine Sperre läuft, dann wird die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen – und das zu Recht. Wer mit solch einem EU-Führerschein fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. EU-Führerschein gilt nicht bei einer Sperrfrist in Deutschland Wie ist die Rechtslage bei Personen, die zwar einen deutschen Wohnsitz haben, aber einen ausländischen EU-Führerschein besitzen? Zunächst ist hier entscheidend, ob die betroffene Person in Deutschland einer Sperrfrist für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis unterliegt oder nicht. Hat eine Person einen Führerschein in einem anderen EU-Land erhalten, obwohl noch eine Sperre läuft, dann wird die deutsche Behörde den Führerschein nicht anerkennen – und das zu Recht. Wer mit solch einem EU-Führerschein fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Heißt das, nach Ablauf der Sperrfrist sind dem Führerscheintourismus Tür und Tor geöffnet? Jein! Ist die Sperre bereits abgelaufen, kann ein EU-Führerschein in jedem EU-Staat beantragt werden, ABER NUR, wenn die betroffene Person auch wirklich einen Wohnsitz in dem ausstellenden Staat hat, und zwar für mindestens 185 Tage im Jahr.Wer nur mal eben schnell nach Polen oder Tschechien fährt, um seinen Führerschein abzuholen, bewegt sich auf ganz dünnem Eis. Der Führerschein ist in diesem Fall zu Unrecht erteilt worden. Deutsche Führerscheinstellen arbeiten mittlerweile eng mit den tschechischen und polnischen zusammen, um herauszufinden, wer wirklich 185 Tage im Ausland gewohnt hat und wer lediglich versucht, die MPU zu umgehen. Ende des Führerscheintourismus in Sicht? Auf dem Verkehrsgerichtstag 2015 in Goslar wurde eine sehr geschickte Lösung für das EU-Führerschein Problem diskutiert. So soll es nach Meinung des Arbeitskreises zukünftig gesetzliche Sperrfristen bei einem Fahrerlaubnisentzug geben. Diese Fristen sollen 5 Jahre für Ersttäter und 10 Jahre für Wiederholungstäter betragen.Das würde bedeutet, dass eine Person, die in Deutschland ihren Führerschein verliert, mindestens 5 Jahre lang nicht mit einem EU-Führerschein Auto fahren dürfte, da ein EU-Führerschein nicht gilt, wenn in Deutschland noch eine Sperrfrist läuft. Wiederholungstäter dürften erst nach 10 Jahren mit einem EU-Führerschein wieder Auto fahren. Positives MPU Gutachten beendet Sperrfrist sofort Das klingt zunächst einmal ungerecht, hat aber noch einen (positiven) Haken: Weist die betroffene Person ihre Fahreignung durch ein positives MPU Gutachten nach, wird die Sperre sofort aufgehoben und der Führerschein kann wieder zurück erlangt werden. Somit wäre das Problem des Führerscheintourismus nicht komplett gelöst, aber es wäre deutlich unattraktiver, einen Führerschein in Polen oder Tschechien zu kaufen, der von den deutschen Ämtern sowieso 5 Jahre lang nicht anerkannt wird. Personen, die im EU-Ausland einen Wohnsitz haben, betrifft diese Regelung überhaupt nicht, da diese Personen in der Regel keine Sperrfrist in Deutschland haben. Die verlängerten Sperrfristen wären nur relevant für Personen, die versuchen, die MPU zu umgehen, indem sie einen Führerschein in einem anderen EU-Land erwerben.